E-Auto Förderung 2023

Die Mobilitätswende in Deutschland wäre ohne staatliche Förderung kaum denkbar gewesen. Bereits 2008 erklärte die Bundesregierung das Ziel, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen. Wie bei vielen Großprojekten wurde dieses Ziel erst mit Verzögerung erreicht: Im Juli 2021 überschritt Deutschland erstmals die Marke von einer Million zugelassener Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge.
Ein entscheidender Treiber war dabei die staatliche E-Auto-Förderung. Doch genau diese Förderung wird schrittweise reduziert.
Umweltbonus, BAFA-Förderung & Innovationsprämie erklärt
Die staatliche Förderung für Elektroautos ist unter vielen Namen bekannt: BAFA-Förderung, Umweltbonus, E-Auto-Förderung oder Innovationsprämie. Hintergrund ist der Aufbau der Förderung aus mehreren Bestandteilen:
- Herstelleranteil: Wird direkt vom Fahrzeughersteller beim Kauf gewährt und macht aktuell rund ein Drittel der Gesamtförderung aus.
- Staatlicher Umweltbonus: Wird vom Staat ausgezahlt und war bis Ende 2022 durch die Innovationsprämie verdoppelt.
Die Innovationsprämie ist jedoch zum Jahresende 2022 ausgelaufen, wodurch sich die Förderhöhe ab 2023 deutlich reduziert.
Wie lange gibt es den Umweltbonus noch?
Wer sich ein Elektrofahrzeug anschaffen möchte, sollte die Fristen kennen:
Bis Ende 2022
- bis zu 9.000 € Förderung für rein elektrische Fahrzeuge
- bis zu 6.750 € Förderung für Plug-in-Hybride
Ab 2023 bis 2025
- nur noch der einfache Umweltbonus plus Herstelleranteil
- keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride
Für Firmenkunden
Die E-Auto-Förderung endet für Unternehmen bereits zum 01.09.2023 vollständig.
Welche Elektroautos werden gefördert?
Die Liste förderfähiger Fahrzeuge wird kontinuierlich gekürzt. Bereits jetzt gelten strengere Vorgaben:
- Plug-in-Hybride müssen eine elektrische Mindestreichweite von 60 km erfüllen
- Fahrzeuge mit höherem Listenpreis verlieren schrittweise den Förderanspruch
Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck soll der Umweltbonus ab 2023 „konsequent auf den Klimaschutz ausgerichtet“ werden.
Die aktuelle Liste der förderfähigen Fahrzeuge veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): hier
Wann wird die BAFA-Förderung ausgezahlt?
Entscheidend für den Anspruch auf Förderung ist nicht das Kaufdatum, sondern das Zulassungsdatum des Fahrzeugs. Gerade bei langen Lieferzeiten sollte die Förderung daher frühzeitig eingeplant werden.
Der Förderantrag wird online beim BAFA gestellt und kann nach Zulassung des Fahrzeugs eingereicht werden.
Steuervorteile für E-Autos bleiben bestehen
Auch über 2023 hinaus – voraussichtlich bis 2030 – bleiben wichtige steuerliche Vorteile erhalten:
- 0,25 % Versteuerung des geldwerten Vorteils bei rein elektrischen Firmenwagen
- 0,5 % Versteuerung bei Plug-in-Hybriden
- 10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
- E-Kennzeichen mit zusätzlichen Vorteilen (z. B. Parken, Zufahrtsrechte)
Gerade für Unternehmen bleibt Elektromobilität damit steuerlich attraktiv.
Regionale E-Auto-Förderprogramme (Bayern, NRW, Baden-Württemberg)
Neben dem Umweltbonus gibt es zusätzliche Landesförderungen, die oft kombinierbar sind:
- Baden-Württemberg: BW-e-Gutschein bis zu 1.000 € für Unternehmen
- Bayern, NRW & Baden-Württemberg: Förderung für Wallboxen und Ladeinfrastruktur
- NRW: Wallbox-Förderung aktuell nur für Privatpersonen
Überblick: Änderungen der E-Auto-Förderung ab 2023 und 2024
Mit dem Auslaufen der Innovationsprämie wird die staatliche E-Auto-Förderung schrittweise reduziert und stärker auf reine Elektrofahrzeuge fokussiert. Ab 01.01.2023 entfallen Zuschüsse für Plug-in-Hybride vollständig. Gefördert werden ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge – abhängig vom Nettolistenpreis:
- 4.500 € Förderung* für E-Fahrzeuge bis 40.000 € Nettolistenpreis
- 3.000 € Förderung* für E-Fahrzeuge bis 65.000 € Nettolistenpreis
Ab 01.09.2023 gilt die Förderung zudem nur noch für Privatpersonen. Für das Jahr 2023 ist ein Förderdeckel von 2,1 Milliarden Euro vorgesehen.
Ab 01.01.2024 werden die Förderbedingungen weiter verschärft:
E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von über 45.000 € sind dann nicht mehr förderfähig. Für alle verbleibenden Modelle beträgt der staatliche Zuschuss 3.000 €*. Gleichzeitig sinkt der Förderdeckel auf 1,3 Milliarden Euro.
*Der Herstelleranteil soll künftig 50 % der Gesamtförderung ausmachen und kommt zusätzlich zur staatlichen Fördersumme hinzu.
Fazit: Weniger Umweltbonus – Elektromobilität bleibt attraktiv
Auch wenn die staatliche Förderung sinkt, bleibt Elektromobilität dank steuerlicher Vorteile, geringerer Betriebskosten und regionaler Förderprogramme weiterhin attraktiv. Die Zahl der Elektrofahrzeuge wächst rasant – die Marke von zwei Millionen zugelassenen E-Fahrzeugen wird voraussichtlich bereits 2023 überschritten.
Gut zu wissen: BAMAKA-Mitglieder profitieren zusätzlich von Unterstützung bei der Beantragung der THG-Quote – und sichern sich so jedes Jahr eine weitere finanzielle Entlastung für ihre Elektrofahrzeuge.


