Voraussetzungen
Das BAMAKA-Markenflottenabkommen umfasst die nachstehend aufgeführten Fahrzeuge. Das Markenflottenabkommen gilt nicht für Kunden mit eigenem Rahmenabkommen mit einem örtlichen Händler.
Nutzungsberechtigt sind BAMAKA-Mitglieder aus den folgenden Gewerken: Hochbau einschließlich Hochbau mit Holztragwerken / Stuck-, Putz- und Trockenbau / Straßen- und Tiefbau / Betonwerkstein, Betonfertigteile und Naturstein (einschließlich Steinmetz) / Holzbau (Zimmerer) / Dachdecker / Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbau / Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geothermie / Estrich und Belag / Garten- und Landschaftsbau / Baumschulen / Gerüstbau.

Kontakt
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