E-Auto Förderung 2023

Sichern Sie sich noch die staatliche E-Auto Förderung!

Es war von Anfang klar, dass die Mobilitätswende ohne staatliche Hilfen nicht zu schaffen ist. Bereits 2008 erklärte die damalige Bundesregierung, dass man bis zum Jahr 2020 eine Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen haben möchte. Wie viele Großprojekte dieser Tage wurde auch dieses Ziel erst mit Verspätung erreicht. Dass es dann Juli 2021 tatsächlich soweit war und die magische Marke von einer Million zugelassener Stromer und Teilzeitstromer geschafft wurde, lag maßgeblich an der erhöhten Förderung durch den Staat. Doch damit soll bald Schluss sein.

Bafa-Förderung, Umweltbonus, E-Auto Förderung oder Innovationsprämie – es gibt viele Bezeichnungen für die staatliche Förderung von E-Autos. Was daran liegt, dass der Zuschuss aus mehreren Anteilen besteht. Es gibt den Herstelleranteil, der von dem jeweiligen Fahrzeughersteller direkt bei Kaufabschluss an den Kunden weitergegeben wird. Derzeit liegt dieser Herstelleranteil bei einem Drittel der gesamten Förderung. Dann gibt es den Umweltbonus des Staates, der wiederum durch die Innovationsprämie verdoppelt wird. Diese Innovationsprämie lief zum Jahresende 2022 jedoch aus…

 

Wie lange reicht der Umweltbonus noch?

Wer sich ein E-Fahrzeug anschafft und die maximale Fördersumme von 9.000,- € für ein reinelektrisches Fahrzeug oder die 6.750,- € für einen Plug-in-Hybriden in Anspruch nehmen will muss sich also beeilen. Zum Ende 2022 läuft die sogenannte Innovationsprämie aus und es soll ab 2023 bis 2025 nur noch den einfachen Umweltbonus und den Herstelleranteil geben. Für Firmenkunden läuft die E-Auto Förderung sogar schon am 01.09.2023 gänzlich ab. Außerdem werden die Fördertöpfe jährlich gedeckelt und nur soviel Fördergelder ausbezahlt wie diese Deckelung zulässt.

Zudem wird die Liste an förderfähigen Fahrzeugen kürzer, da Plug-in-Hybride keine Zuschüsse mehr erhalten. Schon jetzt müssen diese Fahrzeuge eine reinelektrische Mindestreichweite von 60 km und nicht wie noch vor einem Jahr von 40 km aufweisen. Laut Bundeswirtschafts und Klimaschutzminister Robert Habeck, soll mit den angekündigten Änderungen der „Umweltbonus ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“ werden.

Welche Pkw werden gefördert? Hier geht es zur Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

 

Wie lange dauert es bis der Staat zahlt?

Entscheidend für den Erhalt der staatlichen Förderung ist das Zulassungsdatum und nicht das Kaufdatum. Es lohnt sich also genau auf die Lieferzeiten der Fahrzeuge zu schauen, wenn man die Förderung in seine Anschaffungskosten einkalkuliert. Zuständig für die Antragstellung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Hier können Käufer von Elektro- oder Hybridautos online einen Antrag auf Förderung einreichen.

 

Steuervorteile bleiben erhalten!

Was zunächst wohl auch über das Jahr 2023 hinaus bis maximal 2030 gleich bleiben wird sind die Steuervorteile für Firmenwagen mit alternativen Antrieben. Dies im Übrigen auch für Plug-in-Hybride. Derzeit sieht die Regelung vor, dass der geldwerte Vorteil bei Plug-in-Hybriden mit 0,5 % des Bruttolistenpreises und bei vollelektrischen Fahrzeugen mit 0,25 % versteuert werden muss. Auch die reduzierte Kfz-Steuer und das E-Kennzeichen bleiben erhalten und bieten Elektromobilisten Einsparmöglichkeiten gegenüber einem Dienstwagen mit Verbrennungsmotor.

 

E-Auto Förderprogramme in Bayern, NRW und Baden-Württemberg

Zudem gibt es auch noch weitere Förderprogramme, die sich grundsätzlich mit dem Bafa-Umweltbonus kombinieren lassen. Derzeit fördert das Land Baden-Württemberg beispielsweise mit dem BW-e-Gutschein vollelektrische Fahrzeuge für Unternehmen mit bis zu 1.000,- €. Ebenfalls auf Landesebene wird derzeit der Einbau von Wallboxen gefördert. So zum Beispiel in Bayern, NRW und Baden-Württemberg. In NRW gilt das Angebot allerdings nur für Privatleute.

Die Weichen für eine elektrische Zukunft scheinen also trotz eines geringeren Umweltbonus gestellt. Übrigens: Die zwei Millionen Marke an Elektrofahrzeugen wird voraussichtlich 2023 bereits überschritten…

Welche Änderungen greifen ab dem 01.01.2023?

  • Keine Förderung mehr von Plug-in-Hybriden
  • Die staatliche Förderung für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000,- € beträgt 4.500,- €*
  • Die staatliche Förderung für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 65.000,- € beträgt 3.000,- €*
  • Ab dem 01.09.2023 werden nur noch Anschaffungen von Privatpersonen gefördert
  • Für das Jahr 2023 ist ein Förderdeckel von 2,1 Milliarden Euro geplant

Welche Änderungen greifen ab dem 01.01.2024?

  • Keine Förderung mehr von E-Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von über 45.000,- €
  • Die staatliche Förderung für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000,- € beträgt 3.000,- €*
  • Für das Jahr 2024 ist ein Förderdeckel von 1,3 Milliarden Euro geplant

 

*Der Herstelleranteil soll 50 % der gesamten Förderung ausmachen und kommt zur Fördersumme noch hinzu.