In Deutschland gibt es kein explizites Gesetz zur Führerscheinkontrolle. Allerdings verpflichtet der § 21 Absatz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Fahrzeughalter sicherzustellen, dass Dritte über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Arbeitgeber müssen deshalb überprüfen, ob ihre Mitarbeiter im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, bevor sie Firmenfahrzeuge nutzen.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Verstöße ziehen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen nach sich, und der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn ein Mitarbeiter ohne gültige Fahrerlaubnis in einen Unfall verwickelt wird. Daher ist die Führerscheinkontrolle nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein Schutzmechanismus für Unternehmen.
Obwohl das Gesetz keine spezifische Häufigkeit für Führerscheinkontrollen vorschreibt, haben sich in der Praxis halbjährliche Kontrollen etabliert. Diese sollten schriftlich dokumentiert werden, um im Falle einer rechtlichen Überprüfung nachweisen zu können, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht nachgekommen ist. Einige Unternehmen wählen auch kürzere Intervalle oder kontrollieren die Führerscheine vor jeder Fahrt, besonders wenn es um sicherheitsrelevante Tätigkeiten geht.