Grundsätzlich sollten natürlich Qualität und Schutzwirkung der Ausrüstung stimmen. Einen Anhaltspunkt dafür kann ein CE und ein GS-Prüfzeichen sein. Insbesondere das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit ist eines der führenden Sicherheitszeichen in Europa. Hier werden regelmäßig die Baumuster und die Produktion überprüft. Auch TÜV-Siegel oder DGUV-Test-Zeichen geben einen guten Anhaltspunkt für die Qualität der Produkte.
Schwieriger ist es, die ergonomischen oder gesundheitlichen Anforderungen der Mitarbeiter im Blick zu behalten, die ja ebenfalls Teil des ArbSchG § 2 Absatz 4 sind. Denn jeder Mensch ist anders! Hautunverträglichkeiten, falsche Passform oder andere Anforderungen können dazu führen, dass der Mitarbeiter seine Schutzausrüstung in letzter Konsequenz seltener oder gar nicht verwendet.
Hier hilft es nur, die genauen Anforderungen seiner Mitarbeiter zu kennen und wenn möglich darauf einzugehen.