Halterhaftung im Fuhrpark – persönliche Haftung vermeiden

Halterhaftung ist im Flottenmanagement keine Kür, sondern eine tragende Säule. In Deutschland gilt: Der Halter haftet grundsätzlich – und wenn der Halter nicht selbst gefahren ist, muss er den Fahrer benennen. In Unternehmen wird es dabei besonders relevant, weil am Ende keine juristische Person „haftet“, sondern eine reale, verantwortliche Person. In der Praxis ist das häufig die Geschäftsführung – oder ein offiziell bestellter Fuhrparkverantwortlicher. Im Klartext: Du als Geschäftsführer haftest persönlich, also mit deinem privaten Vermögen.

Das Problem: Wer diese Verantwortung trägt, muss auch die dazugehörigen Pflichten nachweisbar erfüllen. Fehlt ein Fuhrparkmanager (intern oder extern), kann es im Ernstfall sehr schnell persönlich werden.

Andreas Röttgen, Fuhrparkmanager bei der BAMAKA AG, bringt es auf den Punkt:
„In der Praxis sehe ich häufig, dass Führerscheine auf einer handschriftlichen Liste abgehakt werden — diese Einträge sind nachträglich veränderbar und damit kritisch. Viele Verantwortliche nehmen das Thema nicht ernst genug.“

Eine zentrale Grundlage ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Ergänzend wichtig im Fuhrparkalltag: die Unfallverhütungsvorschriften, häufig referenziert als UVV – im Kontext von Dienstfahrzeugen insbesondere DGUV Vorschrift 70.

Damit du alle Vorgaben erfüllst, schauen wir auf die vier Säulen der Halterhaftung – und darauf, wie du sie rechtssicher und praktikabel umsetzt.

Die 4 Säulen der Halterhaftung – und was du konkret tun musst

1. Regelmäßige Führerscheinkontrolle 

Üblich ist: mindestens 1× pro Jahr (Pflicht), in der Praxis wird halbjährlich empfohlen – gerade bei wechselnden Fahrern, hoher Fahrzeugnutzung oder erhöhtem Risikoprofil. Wichtig ist nicht nur dass der Führerschein kontrolliert wird, sondern wie:

  • nachvollziehbar dokumentiert
  • fälschungssicher
  • revisionsfähig (wer hat wann was geprüft?)

Das Risiko bei Papierlisten, die abgehakt werden, ist, dass sie nachträglich veränderbar sind und somit im Streitfall kaum gelten. Eine digitale, manipulationssichere Dokumentation senkt Ihr persönliches Risiko massiv.

BAMAKA-Service: Die BAMAKA führt die digitale Führerscheinkontrolle für Ihre Mitglieder KI-gestützt digital durch: Fahrer erhalten eine E-Mail, scannen den Führerschein und die Prüfung wird rechtssicher dokumentiert. Erinnerungen und Eskalationen laufen automatisiert, sodass Sie erst einschreiten müssen, wenn ein Fahrer auch nach der dritten Aufforderung seinen Führerschein nicht scannt. 

ZUR FÜHRERSCHEINKONTROLLE
2. Fahrer-Unterweisung und -UVV

Hier geht es darum, dass Fahrer regelmäßig zu sicherheitsrelevanten Themen unterwiesen werden. Dazu gehören:

  • Ladungssicherung
  • Verhalten bei Müdigkeit (nicht weiterfahren)
  • Warnweste griffbereit
  • generelle Pflichten rund um sicheres Fahren im dienstlichen Kontext

Warum das zählt: Kommt es zu einem Unfall und der Fahrer argumentiert „das wusste ich nicht“, rückt schnell der Arbeitgeber bzw. Halter in den Fokus. Ohne Unterweisungsnachweis wird es unangenehm.

BAMAKA-Service: Die Fahrer-UVV kann über das Flottenmanagement der BAMAKA digital erfolgen: per E-Mail-Aufruf, Video-Unterweisung und anschließendem Multiple-Choice-Test als Verständnissicherung. Die Teilnahme wird sauber dokumentiert.

ZUR UVV-PRÜFUNG
3. Fahrzeug-UVV und Prüfung des Fahrzeugzustands

Viele Unternehmen koppeln die Fahrzeug-UVV an Inspektionen oder Radwechsel. Aber: Nicht jede Werkstatt macht die UVV automatisch mit – selbst wenn es ein Firmenwagen ist. Typische UVV-Punkte sind z. B.:

  • Verbandkasten: vollständig und gültig?
  • Tire-Kit / Pannenset: haltbar und vorhanden?
  • allgemeine Verkehrssicherheit / Ausstattung

Empfehlung: UVV-Termine systematisch planen und Belege zentral ablegen – damit bei Rückfragen klar ist, was wann geprüft wurde.

BAMAKA-Service: Im Flottenmanagement-Tool der BAMAKA kannst du UVV-Termine planen und Fristen im Blick behalten. Belege und Nachweise lassen sich zentral ablegen, sodass Sie im Fall von Rückfragen schnell auskunfts- und belegfähig sind.

ZUM FLOTTENMANAGEMENT

4. Ordnungswidrigkeiten: bearbeiten statt „liegen lassen“

Ordnungswidrigkeiten müssen im Unternehmen sauber gemanagt werden:

  • Zuordnung Fahrer, Fahrzeug und Fahrtzeit
  • fristgerechte Bearbeitung und Bezahlung
  • interne Prozesse (inkl. Fahrerbenennung, wenn erforderlich)

Das ist keine reine Bürofrage, sondern Teil der Halterpflichten. Wer hier schludert, riskiert unnötige Kosten – und im Zweifel Eskalationen.

BAMAKA-Service: Die BAMAKA unterstützt im Rahmen des Flottenmanagements dabei, Vorgänge strukturiert zu erfassen und Fristen transparent zu machen, damit nichts „untergeht“. Über automatische Listen können Verantwortliche schneller reagieren und behalten die Bearbeitung über den gesamten Fuhrpark hinweg im Griff.

ZUM FLOTTENMANAGEMENT

Was passiert, wenn Pflichten nicht erfüllt werden?

Das Spektrum reicht von Bußgeldern bis zu Punkten – und im worst case (bei schweren Unfällen und nachweisbaren Pflichtverletzungen) auch zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Ein Beispiel: Ein Fahrer ohne gültigen Führerschein verursacht mit seinem Dienstwagen einen schweren Verkehrsunfall mit Todesfolge. Hat das Unternehmen die Führerscheinkontrolle nicht durchgeführt, haften der Geschäftsführer oder der Fuhrparkmanager persönlich.

Ein typischer Praxisfall sind Fristversäumnisse (z. B. Prüfungen überfällig). Und ja: Im Zweifel trifft es die verantwortliche Person – nicht „die Firma“.

Sonderfall: Führerschein wird kurz nach der Kontrolle entzogen – und jetzt?

Eine Führerscheinkontrolle ist immer eine Momentaufnahme. Deshalb braucht es zusätzlich eine Fuhrparkrichtlinie, Dienstwagenordnung oder Zusatzvereinbarung, in der klar geregelt ist:

  • Fahrer müssen Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis sofort proaktiv melden
  • Führen des Dienstwagens ist bei definierten Ereignissen untersagt (z. B. Entzug, Fahrverbot, gesundheitliche Einschränkungen)
  • Sanktionen und Prozess (Abgabe Fahrzeug, Meldung an Fuhrpark, Alternativen)

Wichtig: schriftlich festhalten und unterschreiben lassen.

Prüfmöglichkeiten, die wirklich helfen: digital, nachweisbar, mit Eskalation

In der Praxis funktioniert Halterhaftung dann gut, wenn aus Pflichten messbare Prozesse werden: feste Intervalle, automatische Erinnerungen, nachvollziehbare Dokumentation und eine Eskalationslogik, falls etwas nicht erledigt wird. Genau dafür ist ein zentrales System hilfreich, in dem Termine, Nachweise (z. B. UVV-Belege) und Statusstände zusammenlaufen – statt verteilt in E-Mails, Papierordnern und Excel-Listen. So müssen Verantwortliche nicht „hinterherlaufen“. Es entsteht nur dann Handlungsbedarf, wenn das System Abweichungen meldet.

Das Flottenmanagement-Tool der BAMAKA

Mit Führerscheinkontrolle und Fahrer-UVV als einfachem Einstieg

Das Flottenmanagement-Tool der BAMAKA ist die ganzheitliche Lösung, um die Halterpflichten im Alltag planbar zu machen und damit Haftungsrisiken zu reduzieren. Wer nicht direkt „alles“ in einer Software bündeln möchte, kann dennoch niedrigschwellig starten: Führerscheinkontrolle und Fahrer-UVV sind auch separat buchbar und lassen sich später nahtlos in das Flottenmanagement integrieren.

Fuhrparkmanagement an die BAMAKA vollständig outsourcen

Andreas Röttgen und sein Team werden von einigen BAMAKA-Mitgliedern auch als externe Fuhrparkmanager beauftragt. Damit mindern sie die Risiken der Halterhaftung, weil die BAMAKA als erfahrener Dienstleister alle Aufgaben verantwortungsvoll und digital gestützt erledigt.

Bei Interesse wende dich gerne direkt an Herrn Röttgen:

Andreas Röttgen
Fuhrparkmanager

02224 981 088-89
a.roettgen@bamaka.de