Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Warum eine regelmäßige Führerscheinkontrolle wichtig ist

Die regelmäßige Überprüfung der Fahrerlaubnis durch den Arbeitgeber gehört zu den Fahrzeughalterpflichten in Deutschland. Theoretisch sollte vor jedem Fahrtantritt mit dem Firmenfahrzeug sichergestellt werden, dass der Mitarbeiter auch zum Führen des Fahrzeugs berechtigt ist. Da dies in der Praxis kaum umzusetzen ist, hat sich in der Rechtsprechung in den meisten Fällen eine halbjährlich stattfindende und schriftlich dokumentierte Kontrolle etabliert. In einigen Flotten wird jedoch selbst das nicht umgesetzt. Dabei gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten vom ausgedruckten Formular bis hin zur elektronischen Führerscheinkontrolle mit dem Smartphone.

Wie oft muss der Arbeitgeber den Führerschein kontrollieren? Die gesetzliche Grundlage

Eines gleich vorweg: Ein Gesetz zur Führerscheinkontrolle gibt es nicht. Einzig der § 21 Absatz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) weist auf die Halterpflicht hin, das eigene Fahrzeug nur an Dritte zu übergeben, wenn diese im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Wie der Führerschein zu kontrollieren ist oder wie oft dies geschehen muss steht nirgends. Der Jurist spricht in diesem Falle von dem Fehlen einer positiven Rechtsregelung.

Doch dieses Fehlen entbindet nicht von der Kontrollpflicht des Halters beziehungsweise des Arbeitgebers. Immer wieder zeigen Gerichtsurteile gegen Fuhrparkleiter, dass die Halterpflicht ernstgenommen werden sollte. Immerhin drohen bei Verstößen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe und bei fahrlässigem Handeln eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. In der Haftung stehen bei einem Verstoß die Geschäftsführung des Unternehmens und der Fuhrparkleiter. Zudem droht der Verlust oder die Einschränkung des Versicherungsschutzes, wenn der Halter Mitarbeitern ohne Fahrerlaubnis ein Dienstfahrzeug überlässt.

Achtung: Es müssen nicht immer grobe Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht sein, die zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Berufskraftfahrer die Führerscheine der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE besitzen müssen beispielweise alle fünf Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) teilnehmen. Ohne diese Weiterbildung verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Alle anderen Führerscheinklassen besitzen ebenfalls ein Ablaufdatum, wenn die Fahrerlaubnis nach dem 19.1.2013 ausgestellt worden ist. Die übrigen Fahrlizenzen ohne Ablaufdatum müssen, je nach Ausstellungsdatum und Alter des Besitzers, bis spätestens 19.1.2033 umgetauscht werden.

Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten die Führerscheinkontrolle im eigenen Unternehmen durchzuführen. Abhängig von der Unternehmensgröße und der Flottenstruktur bieten sich unterschiedliche Kontrollsysteme an.

Ein Beispiel: Für einen kleinen Handwerksbetrieb ist eine persönlich durchgeführte, regelmäßige Sichtprüfung und eine schriftliche Dokumentation des Prüfvorgangs ausreichend. Kommen jedoch mehrere Fahrer, Standorte und Fahrzeugklassen zusammen, ist es ratsam auf elektronische Systeme von Dienstleistern zurückzugreifen, sonst verliert man schnell den Überblick. Überhaupt ist es für eine Ressourcenplanung wichtig zu wissen, welche Fahrerlaubnis der Mitarbeiter besitzt. Insbesondere für spezielle Baustellenfahrzeuge wie Bagger, Kräne und andere Spezialfahrzeuge lohnt sich eine elektronische Führerscheinkontrolle.

Wichtig ist bei allen Prüfmöglichkeiten auf die Manipulationssicherheit und die lückenlose Dokumentation der Kontrolle zu achten, damit dem Unternehmen kein Organisationsverschulden vorgeworfen werden kann.

Das Angebot an elektronischen Führerscheinkontrollsystemen ist riesig. In den letzten Jahren sind App-basierte Kontrollsysteme verstärkt auf den Markt gekommen. Diese Systeme kontrollieren anhand der sicherheitsmerkmale auf dem Führerschein die Echtheit des Dokumentes. Ihr größter Vorteil ist, dass sie auch in dezentralen Flotten oder beispielsweise bei längeren Homeoffice-Phasen, wie sie während der Corona-Pandemie nötig waren, gut funktionieren.

In Poolfahrzeugflotten sind RFID-Chips auf den Führerscheinen der Nutzer sinnvoll, die vor dem Fahrtantritt im Fahrzeug an ein Lesegerät gehalten werden müssen. In einigen Fuhrparks hat sich ein Prüfterminal im Unternehmensgebäude als praktikabel erwiesen. Auch für die Verknüpfung der Führerscheinkontrolle beispielsweise mit dem saisonalen Reifenwechsel oder dem Tankvorgang gibt es Dienstleistungsangebote.

Internationale Führerscheine oder auch alte Papierführerscheine sind im Übrigen auch kein Problem für die meisten Kontrollverfahren. Wo kein aktueller europäischer Führerschein in Checkkartenformat vorliegt, werden in der Regel RFID-Chips eingesetzt, die wiederum von Scannern oder dem Smartphone erkannt werden können.

Unsere Empfehlung

Da die Führerscheinkontrolle eine von mehreren Halterpflichten des Arbeitsgebers ist und weitere Themen wie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) hinzukommen, lohnt es sich die Fuhrparkverwaltung als ganzes in den Blick zu nehmen. Mit der digitalen Fuhrparklösung der BAMAKA können Sie nicht nur die Führerscheine der Fahrer kontrollieren, sondern alle Prozesse, Prüfungsfristen und Kostenpunkte in ihrer Flotte verwalten. Neben dem kostenlosen Starter-Paket bieten wir hier ein speziell auf die Halterpflichten ausgerichtetes Fahrer-Paket an, das die Kontrolle der Fahrerlaubnis, die Einhaltung der UVV und das Strafzettelmanagement beinhaltet. Ein umfangreiches Reporting und die digitale Fahrzeugakte mit allen Informationen zu Ihrem Fuhrpark sind bereits im Starter-Paket enthalten.

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